Verlustscheine
Schweizer Verlustscheine sind bares Geld. Sie sind ab Ausstellung 20 Jahre lang gültig. In 20 Jahren kann vieles ändern. Daher sollten solche Verlustscheine nie vergessen oder abgelegt, sondern regelmässig bewirtschaftet werden, damit daraus ausserordentliche Einnahmen realisiert werden können.
Der Schuldner muss wissen, dass er nie vergessen geht.
Für unsere Kunden erbringen wir nachstehende Inkasso-Dienstleistungen:
- Zielgerichtete Kontaktaufnahme mit dem säumigen Schuldner
- Telefoninkasso
- Ausarbeitung von Zahlungsvereinbarungen
- Überwachung geschlossener Zahlungsvereinbarungen
- Einleitung und Überwachung notwendiger betreibungsrechtlicher Schritte
- Forderungseingaben und Überwachung in Nachlass- und Konkursverfahren
- Einleitung und Überwachung notwendiger gerichtlicher Schritte
- Begleitung und Vertretung vor Gerichten (soweit gesetzlich zulässig)
- Umfassende präventive Gläubiger-Rechtsberatung
- Regelmässige Berichterstattung an Gläubiger
- Inkasso-Partnerschaften
Übergeben Sie uns diese Verlustscheine, damit wir sie konsequent und erfolgreich bearbeiten können.
Inkasso-Auftrag
Für die Erteilung eines Inkasso-Auftrages über einen Verlustschein benutzen Sie bitte das nachstehendes Online-Formular und senden uns gleichzeitig eine Kopie des Verlustscheins per Fax zu (Fax-Nummer: 062 891 77 40). So reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand.
Der Inkasso-Auftrag über einen Verlustschein wird gemäss den auf unserer Homepage ersichtlichen Honorare und Konditionen bearbeitet. Dabei fallen KEINE Mitgliedschaftsgebühren an.
Sollte nach Auftragserteilung eine Unklarheit vorliegen, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, damit die Inkassobearbeitung nicht in einer unpassenden Phase ins Stocken gerät.